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SMV  - Schülermitverantwortung an der GHS Nendingen

 

SMV bedeutet Schülermitverantwortung/Mitverwaltung.

Die SMV der GHS Nendingen ist Sache aller Schüler. Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen.

Alle Schüler können sich jederzeit mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an ihre Klassensprecher und über diese an die SMV wenden.

 

Zu den Aufgaben der SMV gehören:

 

1.   Die Vertretung der Interessen der Schüler untereinander, gegenüber dem Lehrerkollegium, der  Schulleitung,      dem Elternbeirat und in besonderen Fällen auch gegenüber der Öffentlichkeit.

Dazu nehmen die Schulsprecher ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht sowie das Vermittlungs- und Vertretungsrecht in Anspruch.

2.   Mitgestaltung beim Schulfest

3.   Fasnetdisco – Hauptschule

4.   Beteiligung und Organisation von Sporttagen

5.   sonstigeVeranstaltungen und Aktionen sportlicher, kultureller, sozialer und

politischer Art

6.   Beteiligung an den Aufgaben der Schule insbesondere:

-          die Vertretung der SMV in der Schulkonferenz

-          Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts

-          Besprechung auftretender Probleme im Schulalltag

7.  Die Information der Schüler durch Bekanntmachungen.

 

Zur SMV gehören:

 

-          die Klassenschülerversammlung

-          der Klassensprecher und sein Stellvertreter von Klasse 3 bis 9

-          die Versammlung der Klassensprecher mit dem Verbindungslehrer

-          der Schulsprecher und sein Stellvertreter

Die Klassenschülerversammlung

 

1.   Die SMV baut auf der Arbeit in den einzelnen Klassen auf. Dazu gehören, dass die einzelnen Schüler ihre Anregungen, Vorschläge und Wünsche, die das Schulleben und den Unterricht betreffen, mit dem Klassenlehrer besprechen.

2.   Die Klassensprecher berufen zusammen mit dem Klassenlehrer die Klassenschülerversammlung ein und leiten sie. Es soll ihm Gelegenheit gegeben werden, wichtige Angelegenheiten der SMV in seiner Klasse zu behandeln und die Klassenschülerversammlung über Angelegenheiten zu unterrichten, die für sie von allgemeiner Bedeutung sind.

 

 Der Klassensprecher

1.   Die Klassenschülervertretung wählt zu Beginn, spätestens bis zum Ablauf der 3. Unterrichtswoche aus ihrer Mitte denKlassensprecher und seinen Stellvertreter.

2.   Der Klassensprecher vertritt die Interessen der Schüler der Klasse. Die Klassensprecher mit Stellvertreter ab Klasse 3 nehmen an den Sitzungen der SMV teil.

3.   Der Klassensprecher hat das Recht, gegenüber Lehrern, dem Schulleiter oder den Elternvertretern Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der Klasse zu vertreten, sowie Beschwerden allgemeiner Art und solche, die sein Amt vertreten, vorzubringen-

 

Die SMV-Versammlung

1.   Alle Klassensprecher mit ihren Stellvertretern und dem Verbindungslehrer bilden die SMV-Versammlung.

2.   Die SMV-Versammlung tritt mindestens 2x im Halbjahr zusammen, aus aktuellem Anlass auch öfters.

3.   Die SMV-Versammlungwählt bis zur 5. Unterrichtswoche aus der Mitte der Klassensprecher einen Schulsprecher und einen Stellvertreter.

4.   Der Schulsprecher sorgt gemeinsam mit dem Verbindungslehrer dafür, dass die SMV-Versammlung ihre Aufgaben erfüllen kann.

5.   Der Schulsprecher hat das Recht, gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter oder den Elternvertretern Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler, Klassen oder der Schülerschaft insgesamt zu vertreten, sowie Beschwerden allgemeiner Art vorzubringen.

6.   Die SMV-Versammlung wählt wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Verbindungslehrer.

7.   Die Amtszeit des Verbindungslehrers beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.

8.   Der Schulleiter und sein Stellvertreter können nicht als Verbindungslehrer gewählt werden.

9.   Der Verbindungslehrer berät die SMV und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

10. Der Verbindungslehrer nimmt an allen Sitzungen der SMV teil und leitet sie.